Glaube
Haben Sie Fragen zum Thema "Glauben"?
Oder möchten Sie wieder in die Kirche eintreten?
Dann sind Sie hier genau richtig. Denn auf diesen Seiten finden Sie (fast) alle Antworten zu diesen Themen.
TAUFE
Informationen über die Taufe
Sie haben Fragen zur Taufe oder möchten Ihr Kind in der Maria-Magdalenen-Kirche taufen lassen? Die folgenden Textabschnitte sind Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen finden Sie im Kirchen-ABC. Sie können uns Ihre Frage auch per Email schicken.
Was bedeutet die Taufe?
1. unverlierbarer Segenszuspruch Gottes für den Täufling
Durch die Taufe nimmt Gott den Täufling in seinen Bund mit auf. Nach evangelischem Verständnis kann die Taufe daher nur einmal erfolgen.
2. Aufnahme in die Kirche
Die Taufe ist das gemeinsame ökumenische Zeichen der weltweiten Christenheit. Die Taufe wird von den meisten christlichen Kirchen anerkannt.
Wer kann in der evangelischen Kirche getauft werden?
1. Auf eigenen Wunsch kann jeder religionsmündige Mensch (in der BRD rechtlich mit dem 14. Lebensjahr) getauft werden. Wenn ein Erwachsener sich für den christlichen Glauben entscheidet und in die Kirche aufgenommen werden will, geschieht dies auch durch die Taufe, wenn er oder sie als Kind noch nicht getauft wurde, ansonsten durch den Kircheneintritt.
2. Jedes Kind, von dem mindestens ein Elternteil einer christlichen Kirche angehört.
Heute taufen wir in der evangelischen Kirche in der Regel Kinder, weil Gott keine Vorbedingungen an den Täufling stellt. Die Taufe ist dann nicht nur der Eintritt in die Kirche, sondern durch die Taufe von Kleinkindern auch ein Familienfest des neu geschenkten Lebens. Eltern und Paten bekennen: wir sind verantwortlich für die Rahmenbedingungen des Lebens. Für das Kind geben Eltern und Paten das Taufversprechen ab. Daher soll mindestens ein Elternteil einer christlichen Kirche angehören. Über Ausnahmen entscheidet des Pastor / die Pastorin nach Rücksprache mit dem Kirchenvorstand und dem Propsten des Kirchenkreises Neumünster
Wann und wo findet die Taufe statt?
Die Taufe wird in unserer Gemeinde in einem besonderen Taufgottesdienst - im Anschluß an den Hauptgottesdienst am Sonntag um 11.30 Uhr in der Maria-Magdalenen-Kirche gefeiert.
Daneben gibt es besondere Tauf-Gottesdienste für die KonfirmandInnen in der Osternacht oder auf den Konfirmanden-Rüstzeiten, in gemeinsamen Tauf-Gottesdiensten mit den Kindergärten oder auch im Hauptgottesdienst.
Eine Taufe kann natürlich im Krankheits- oder Sterbefall auch Zuhause stattfinden.
Wie melde ich eine Taufe an?
Wenn Sie ihr Kind oder sich selber taufen lassen wollen, melden Sie sich bitte in unserem Kirchenbüro, Glückstädter Str. 20, 24576 Bad Bramstedt, Tel. 04192 / 87 97 0. Dort sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen im Kirchenbüro den Termin und die notwendigen Formalitäten ab.
Zur Vorbereitung der Tauffeier wird mit die Pastorin oder der Pastor möglichst einige Wochen vorher ein Taufgespräch vereinbart, in dem Gelegenheit ist, über inhaltliche Dinge und den Ablauf des Taufgottesdienstes zu sprechen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
1. Zur Anmeldung und Eintragung der Taufe benötigt das Kirchenbüro das Familienstammbuch (bzw. die Seite mit der Geburtsbescheinigung).
2. Wenn die Taufpaten zu einer anderen als der Evangelischen Kirche gehören oder zwar evangelisch sind, aber nicht im Bereich unserer Kirchengemeinde Bad Bramstedt wohnen, benötigen wir eine Patenbescheinigung , die ihnen im Gemeindebüro der Kirche am Wohnort ausgestellt wird.
Taufpaten und Taufpatinnen
Früher war das Patenamt eher ein Zeugenstand für fehlende Taufurkunden, heute hat sich die Auffassung des Patenamtes gewandelt. Paten und Patinnen begleiten und unterstützen die Eltern bei der religiösen Erziehung ihres Patenkindes, sie erzählen ihm von unserem christlichen Glauben und von ihren eigenen Form diesen zu leben. Sie können auch Hilfestellungen bieten, wenn es Konflikte gibt, oder wenn Eltern erkranken oder sterben. Es können mehrere Taufpaten bestimmt werden.
Bitte halten sie Rücksprache mit den Paten und vergewissern sie sich, daß sie Mitglied einer der anerkannten Kirchen und Freikirchen sind. Wichtig: Aus der Kirche ausgetretene Personen können nicht Paten sein. Wenn die Taufpaten zu einer anderen als der Evangelischen Kirche gehören oder evangelisch sind, aber nicht im Bereich unserer Gemeinde wohnen, benötigen sie eine Patenbescheinigung , die ihnen im Gemeindebüro der Kirche am Wohnort ausgestellt wird.
Der Ablauf eines Taufgottesdienstes
Die Grundform eines Taufgottesdienstes kann zum Beispiel folgenden Ablauf haben:
Orgelvorspiel
Begrüßung
Lied
Lesung des Taufbefehls ( Mt 28, 20)
Lesung des Kinderevangeliums ( Mk 10 )
Predigt
Lied
Glaubensbekenntnis
Tauffrage an die Eltern und Paten
Taufhandlung: Verlesen des Taufspruches, Kreuzeszeichen, Taufe, Segnung und Überreichung der Taufkerze
Lied
Fürbittengebet für Täufling, Familie und Paten
Vaterunser
Segen
Orgelnachspiel
Eine Auswahl an Taufsprüchen
Es handelt sich bei dieser Auswahl um Vorschläge.
Es können auch andere Worte aus der Bibel als Taufsprüche gewählt werden können.
1. Mose 26,24: So spricht der Herr: Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir und will dich segnen.
5. Mose 4,31: Der Herr, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; er wird dich nicht verlassen noch verderben.
Josua 1,5b: Niemals werde ich dir meine Hilfe entziehen, nie dich im Stich lassen.
Josua 1,9: Laß dich durch nichts erschrecken und verliere nie den Mut; denn ich, der Herr, dein Gott, bin bei dir, wohin du auch gehst!
Josua 23,11: Darum seid um eures Lebens willen darauf bedacht, daß ihr den Herrn, euren Gott, liebhabt.
Nehemia 1,5: Gott hält den Bund und die Treue denen, die ihn lieben und seine Gebote halten.
Psalm 18,3: Der Herr ist mein Fels und meine Burg und mein Erretter, mein Gott, auf den ich mich verlasse.
Psalm 18,31:Das Wort des Herrn ist schön. Schild ist er allen, die ihm vertrauen.
Psalm 23,1: Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Psalm 23,4: Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir.
Psalm 25,5: Leite mich in deiner Wahrheit und lehre mich! Denn du bist der Gott, der mir hilft.
Psalm 27,1 a: Der Herr ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten?
Psalm 27, 1 b: Der Herr ist meines Lebens Kraft, vor wem sollte mir grauen?
Psalm 28,7: Der Herr ist meine Stärke und mein Schild; auf ihn vertraute ich, da wurde mir geholfen.
Psalm 33,4: Der Herr ist eine Burg dem Bedrückten, eine Burg in Zeiten der Not.
Psalm 33,18:Doch der Herr beschützt alle, die auf ihn hören, alle, die auf seine Hilfe hoffen.
Psalm 36,6: Herr, deine Güte reicht, soweit der Himmel ist, und deine Treue, soweit die Wolken gehen.
Psalm 37,5: Befiel dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn; er wird 's wohl machen.
Psalm 46,2: Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten.
Psalm 50,15: Bitte mich um Hilfe, wenn du in Not bist! Ich werde dir helfen, und du wirst mich preisen.
Psalm 51,12: Mach mich zu einem neuen Menschen, Herr, damit nichts meine Treue zu dir erschüttern kann.
Psalm 73, 23.24: Ich bleibe stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand. Du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende mit Ehren an
Psalm 91, 11: Er hat seinen Engeln befohlen, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen.
Psalm 103,17f.: Die Gnade des Herrn währt von Ewigkeit zu Ewigkeit über denen, die ihn fürchten, und seine Gerechtigkeit auf Kindeskind bei denen, die seinen Bund halten und gedenken an seine Gebote, daß sie darnach tun.
Jeremia 32,40:Ich will einen ewigen Bund mit ihnen schließen, daß ich nicht ablassen will, ihnen Gutes zu tun, und will ihnen Furcht vor mir ins Herz geben, daß sie nicht von mir weichen.
Jesaja 41, 13: Ich bin der Herr, dein Gott, der deine rechte Hand faßt und zu dir spricht: Fürchte dich nicht, ich helfe dir.
Jesaja 43, 1: So spricht der Herr: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein.
Jesaja 49, 16: So spricht der Herr: Siehe, in die Hände habe ich dich gezeichnet.
Jesaja 49,23: So spricht der Herr: Du wirst erfahren, daß ich der Herr bin, an dem nicht zuschanden werden, die auf mich harren.
Matthäus 5, 16: So soll euer Licht leuchten vor den Menschen, damit sie eure guten Werke sehen und den Vater im Himmel preisen.
Lukas 10,20: Freut euch, daß eure Namen im Himmel geschrieben sind.
Römer 1, 16: Ich schäme mich des Evangeliums nicht; denn es ist die Kraft Gottes, die alle rettet, die daran glauben.
Römer 15, 13: Der Gott der Hoffnung erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben.
1. Korinther 1,9: Gott ist treu, durch den ihr berufen seid zur Gemeinschaft seines Sohnes Jesus Christus, unsres Herrn.
1. Korinther 6,11: Ihr seid reingewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes.
2. Korinther 5,17: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.
Galater 3,26: Ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus.
Galater 3,27: Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen.
Philipper 1,6: Gott, der in euch angefangen hat das gute Werk, der wird's auch vollenden bis an den Tag Jesu Christi.
2. Thessalonicher 3,3: Der Herr ist treu, der wird euch stärken und bewahren vor dem Bösen.
1. Johannes 3,1: Seht, welch große Liebe uns der Vater darin erwiesen hat, daß wir Gottes Kinder heißen.
1. Johannes 4,19: Laßt uns lieben, denn er hat uns zuerst geliebt.
1. Johannes 5,4: Alles, was aus Gott geboren ist, überwindet die Welt; und unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.
1. Johannes 5,12: Wer den Sohn hat, der hat das Leben; wer den Sohn Gottes nicht hat, der hat das Leben nicht.
Hebräer 10,39: Wir aber gehören nicht zu denen, die zurückweichen und verloren gehen, sondern zu denen, die glauben und das Leben gewinnen.
Vorschläge für Tauflieder
Alle Nummern stammen aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG)
66 Jesus ist kommen
67 Herr Christ, der einig Gotts Sohn
131 O heiliger Geist, o heiliger Gott
133 Zieh ein zu deinen Toren
167 Wir wollen fröhlich singen
171 Bewahre uns Gott
176 Öffne meine Augen
199 Gott hat das erste Wort
207 Nun schreib ins Buch des Lebens
209 Ich möcht', daß einer mit mir geht
210 Du hast mich, Herr, zu dir gerufen
211 Gott, der du alles Leben schufst
103 Nun bitten wir dich, Jesu Christ
157 Laß mich dein sein und bleiben
200 Ich bin getauft auf deinen Namen
204 Herr Christ, dein bin ich eigen
211 Gott, der du alles Leben schufst
289 Nun lob, mein Seel, den Herren
317 Lobet den Herren
331 Großer Gott wir loben dich
425 Gib uns Frieden jeden Tag
427 Solange es Menschen gibt auf Erden
511 Weißt Du, wieviel Sternlein stehen
565 Segne dieses Kind
566 Kind du bist uns anvertraut
Der Taufbefehl Jesu Christi
Matthäus 28, 18-20: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.
Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.
Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.
Das Taufevangelium
Markus 10, 13-16: Und sie brachten Kindlein zu ihm, auf daß er sie anrühre. Die Jünger aber verwiesen es denen, welche sie herzubrachten. Als aber Jesus es sah, wurde er unwillig und sprach zu ihnen: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solcher ist das Reich Gottes. Wahrlich, ich sage euch: Wer irgend das Reich Gottes nicht aufnehmen wird wie ein Kindlein, wird nicht in dasselbe eingehen. Und er nahm sie in seine Arme, legte die Hände auf sie und segnete sie.
Konfirmation
Konfer-Unterricht
Konfirmandenunterricht
Nach den Sommerferien beginnt die Konfirmandenzeit für die neuen Konfirmanden. Ein paar Informationen dazu findet Ihr hier:
Was bedeutet Konfirmandenunterricht?
Wir sprechen über „Gott und die Welt“. Du bekommst Informationen über den christlichen Glauben. Du erfährst, was der Glaube an Jesus Christus für dich bedeuten kann und was es heißt, getauft oder konfirmiert zu werden. Es kommen gemeinsame Aktionen, Spiele, Singen, Konfikreativtage am Wochenende sowie zwei Wochenendfreizeiten dazu. Du lernst unsere Gemeinde kennen und wirst zu Jugendaktionen eingeladen.
Für wen ist der Unterricht?
Du sollst bei der Konfirmation mindestens 14 Jahre alt sein bzw. bis zu den Sommerferien im Jahr der Konfirmation 14 Jahre alt werden. Mit 14 bist du rechtlich religionsmündig und wirst mit der Konfirmation mit allen Rechten und Pflichten in den Kreis der stimmfähigen Gemeindemitglieder aufgenommen. Du kannst bei Gemeindeversammlungen und Gemeinderatswahlen deine Stimme abgeben und auch Taufpate*in werden. Die Konfirmation ist ein großes Fest, bei dem du im Mittelpunkt stehst.
Anmeldung zum Konferunterricht findet ihr im Downloadbereich
Trauung / Hochzeit
Informationen zur Trauung
Sie haben Fragen zur Trauung oder möchten in der Maria-Magdalenen-Kirche heiraten? Die folgenden Textabschnitte sind Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie können uns Ihre Frage auch per Email schicken.
Was bedeutet die kirchliche Trauung?
Die Trauung in der Kirche ist ein öffentliches Ereignis mit den Familien, Verwandten und Freunden, den Trauzeugen und der Gemeinde. Im Vorgespräch mit dem zuständigen Pastor / Pastorin wird neben inhaltlichen Fragen auch der Ablauf des Traugottesdienstes besprochen.
Nach unserem gültigen stattlichen Recht ist die kirchliche Trauung der standesamtlichen Heirat nachgeordnet. D.h. die eigentliche rechtsgültige Handlung ist das Ja-Wort vor dem / der Standesbeamte/in auf dem Standesamt der Stadt Bad Bramstedt bzw. des Amtes Bad-Bramstedt-Land. Das dort gegebene Versprechen kann nur durch richterlichen Bescheid ( Scheidung ) aufgehoben werden.
Das zweite Ja in der Kirche bedeutet darüber hinaus einerseits die Bitte um den Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg und andererseits das öffentliche Versprechen vor Gott und der Gemeinde einander zu lieben und zu ehren, nach den Geboten und Verheißungen Gottes zusammen zu leben, bis an das Lebensende.
Wer kann in der evangelischen Kirche getraut werden?
In der Maria-Magdalenen-Kirche kann ein Brautpaar getraut werden, wenn mindestens einer der Ehepartner der evangelisch-lutherischen Kirche angehört.
Ist einer der Ehepartner katholisch, so kann auch eine Ökumenische Trauung gefeiert werden, die entweder in einer katholischen Kirche in Anwesenheit des evangelischen Pastors / Pastorin vom katholischen Pfarrer gehalten wird oder umgekehrt. In beiden Fällen wird die Trauung nach einer von den beiden Kirchen abgesprochenen Liturgie gehalten.
Ist der andere Ehepartner in keiner der anerkannten christlichen Kirchen, so muß im Vorgespräch deutlich werden, daß der nichtchristliche Ehepartner das christliche Verständnis der Ehe achtet.
Wann und wo kann die Trauung stattfinden ?
Als Termine für die Trauungen in unserer Gemeinde hat der Kirchenvorstand folgende Zeiten festgelegt:
Freitags um 15 Uhr, 16 Uhr und 17 Uhr
Samstags um 15 Uhr und 16 Uhr
Andere Terminwünsche sind beim Geschäftsführenden Ausschuss schriftlich anzumelden und zu begründen. Die Trauung kann sowohl in der Kirchengemeinde stattfinden, in der einer der Partner wohnt, als auch in der Kirchengemeinde der Eltern oder am zukünftigen Wohnort des Brautpaares.
Wie melde ich eine Trauung an?
Wenn Sie sich trauen lassen wollen, melden Sie sich bitte in unserem Kirchenbüro, Glückstädter Str. 20, 24576 Bad Bramstedt, Tel. 04192 / 87 97 0. Dort sprechen Sie mit den MitarbeiterInnen im Kirchenbüro den Termin und die notwendigen Formalitäten ab.
Zur Vorbereitung der Trauung wird die zuständige Pastorin oder der zuständige Pastor ca. zwei Wochen vorher ein Traugespräch mit Ihnen vereinbaren, in dem Gelegenheit ist, über inhaltliche Dinge und den Ablauf des Traugottesdienstes zu sprechen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
Zur Anmeldung der Trauung benötigt das Kirchenbüro (Glückstädter Str. 20, 24576 Bad Bramstedt, Tel. 04192 / 87 97 0) die standesamtliche Aufgebotsbescheinigung. Sollten Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in unserer Gemeinde haben , benötigt das Kirchenbüro außerdem Ihre Tauf- und Konfirmationsurkunden ( bzw. Kommunionsurkunden ), sowie eine "Dimissionale". Dieses ist eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Ihres Heimatpastors bzw. eine Genehmigung des Amtsträgers, der einen anderen Geistlichen zur Amtshandlung ermächtigt. Diese Dimissoriale bekommen Sie im Kirchenbüro, bzw beim Pastor Ihrer Heimatgemeinde.
Trauzeugen
Bei der kirchlichen Trauung gibt es kein Amt eines Trauzeugen. Allerdings laden wir sowohl ihre standesamtlichen Trauzeugen als auch andere ihnen liebe Menschen herzlich ein, bei der Gestaltung ihres Traugottesdienstes - z.B. mit einem musikalischen Beitrag oder einer Textlesung - mitzuwirken.
Der Ablauf eines Trauungsgottesdienstes
Der Ablauf für Ihren Traugottesdienst wird im Vorgespräch mit dem Pastor / der Pastorin festgelegt.
Folgendes Beispiel dient zur Orientierung.
Orgelvorspiel / Einzug in die Kirche
Begrüßung und Wort zum Eingang
Lied
Lesung aus der Bibel
Glaubensbekenntnis
Gebet
Lied
Ansprache und Auslegung des Trauspruches
Lied
Lesung aus der Bibel
Trauversprechen
Ringwechsel
Trausegen
Musik / Lied
Fürbittengebet für das Ehepaar und Familie
Vaterunser
Orgelnachspiel
Wichtig ist die sorgfältige Besprechung des Trauritus: alle Texte können mit Pfarrer oder Pfarrerin abgesprochen werden. Im Gottesdienst wird dem Ehepaar der Trauspruch aus der Bibel oft als Segensspruch gesagt, der auch in der Trauurkunde erscheint.
Musikalische Wünsche sprechen Sie bitte mit dem Kirchenmusiker Herrn Ulf Lauenroth (04192 / 90 60 308).
Er ist Ihnen gerne bei der musikalischen Gestaltung Ihrer Trauung behilflich. Auch solistische Darbietungen können erfüllt werden (Gesang, Tompete, Chor etc.) - alles ist möglich. Bitte melden Sie sich dafür aber frühzeitig.
Vorschläge für Trausprüche
Trausprüche sind Worte des Lebens, sie können eine Partnerschaft, gegenseitige Ermutigung auf dem Weg, sind ein Segenswunsch, eine Erinnerung an eine getroffene Verabredung und vieles mehr.
Es handelt sich bei dieser Auswahl um Vorschläge. Es können auch andere Worte aus der Bibel als Taufsprüche gewählt werden können.
Josua 23,11: Darum seid um eures Lebens willen darauf bedacht, daß ihr den Herrn, euren Gott, liebhabt.
Psalm 33,18: Doch der Herr beschützt alle, die auf ihn hören, alle, die auf seine Hilfe hoffen.
Psalm 36,6: Herr, deine Güte reicht, soweit der Himmel ist, und deine Treue, soweit die Wolken gehen.
Psalm 46,2: Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten.
Psalm 103,11 Wie sich der Himmel über die Erde wölbt, so umgibt Gottes Lieb alle, die ihn verehren.
Psalm 108,5: Deine Gnade reicht, so weit der Himmel ist, und deine Treue, so weit die Wolken gehen.
Sprüche 8, 17: Ich liebe, die mich lieben und die mich suchen finden mich
Hohelied der Liebe 8,6: Stark wie die Liebe ist der Tod
Hohelied 8, 6b: Die Glut der Liebe ist feurig und eine Flamme des HERRN,so daß auch viele Wasser die Liebe nicht auslöschen und Ströme sie nicht ertränken können. Wenn einer alles Gut in seinem Hause um die Liebe geben wollte, so könnte das alles nicht genügen.
Jesaja 40,31: Die auf den Herrn harren, kriegen neue Kraft, daß sie auffahren mit Flügeln wie Adler, daß sie laufen und nicht matt werden, daß sie wandeln und nicht müde werden.
Nahum 1,7: Der Herr ist gütig und eine Feste zur Zeit der Not und kennt die, die auf ihn trauen.
Matth. 5,5: Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
Matth. 5,6: Selig sind, die da hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit, denn sie sollen satt werden.
Matth. 5,7: Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.
Matth. 5,8: Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen.
Matth. 5,9: Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Gottes Kinder heißen.
Matthäus 6, 21: Denn wo euer Schatz ist, da ist auch euer Herz.
Matthäus 6,26: Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie?
Matth. 7,7: Bittet, so wird euch gegeben, suchet, so werdet ihr finden; klopft an, so wird euch aufgetan werden.
Matth. 28,20: Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt.
Römer 12, 15: Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden
Römer 15, 7: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat.
1. Korinther 13, 8 Die Liebe hört niemals auf, wo doch das prophetische Reden aufhören wird und die Erkenntnis aufhören wird
1. Korinther 15,10: Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin.
Galater 6, 2 Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
Philipper 1,6: Ich bin darin guter Zuversicht, daß der in euch angefangen hat das gute Werk, der wird's auch vollenden bis an den Tag Christi Jesu.
2. Thessalonicher 3, 5: Der Herr aber richte eure Herzen aus auf die liebe Gottes und auf die Geduld Christi
2. Tim 1,7: Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern den Geist der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.
1. Johannes 3, 14c: Wer nicht liebt, der bleibt im Tod
1. Joh. 3,18: Laßt uns nicht lieben mit Worten, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit.
1. Johannes 4, 12: Wenn wir einander lieben, bleibt Gott in uns und seine Liebe ist in uns vollendet.
1. Joh. 4,19: Laßt uns einander lieben, denn er hat uns zuerst geliebt.
1. Johannes 4, 7: Lasset uns einander lieb haben ; denn die Liebe ist von Gott und wer lieb hat, der ist von Gott geboren und kennt Gott.
Hebräer 10, 35: Werft euer Vertrauen nicht weg, welches eine große Belohnung hat.
Vorschläge für Lieder
Im Traugespräch werden auch die Lieder und die Musik für den Traugottesdienst besprochen.
Die nachfolgen Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG) können eine Anregung sein.
170 Komm Herr segne uns
240 Du hast uns Herr in dir verbunden
302 Du meine Seele singe
317 Lobe den Herren
321 Nun danket alle Gott
331 Großer Gott wir loben dich
380 Ja ich will euch tragen
427 Solang es Menschen gibt auf Erden
432 Gott gab uns Atem
571 Unser Leben sei ein Fest
Besondere musikalische Wünschen bitten wir Sie, mit unserem Kirchenmusiker, Ulf Lauenroth ( 04192 / 90 60 308) abzusprechen.
Das Trauversprechen
Das Trauversprechen kann sowohl vom Pastor / von der Pastorin in Form einer Traufrage an beide Brautleute gestellt werden.
Auf die Traufrage antworten dann beide Ehepartner nacheinander : Ja, mit Gottes Hilfe."
Beispiel für die Form der Traufrage: Liebe N.N, willst Du N.N. als Deine/n von Gott anvertraute/n Ehefrau / Ehemann lieben und achten, nach Gottes Gebot und Verheißung mit ihm/ihr zusammen leben, in guten und in schlechten Zeiten, bis daß der Tod Euch scheidet. Dann antworte bitte: "Ja, mit Gottes Hilfe."
Das Trauversprechen können sich aber auch die beiden Ehepartner gegenseitig als Traubekenntnis versprechen.
Beispiel für ein Traubekenntnis: Liebe N.N., ich nehme dich als meine/n von Gott anvertraute/n Ehefrau/Ehemann, ich will dich lieben und achten, ich will mit dir nach Gottes gebot und Verheißung zusammen leben, in guten und in schlechten Zeiten, bis daß der Tod uns scheide. Dazu verhelfe mit Gott.
Beerdigung
Beerdigung
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Weitere Informationen finden auf den Internetseiten unseres Friedhofs.
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Welche Möglichkeiten gibt es, zu Hause Abschied zu nehmen?
In der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung, des eigenes Hauses - oder auch im vertrauten Zimmer des Altenheimes - fühlen sich Sterbende meist geborgener und angenommener als im unbekannten Krankenhaus.
Darum ist es gut, wenn alle Betroffenen gemeinsam rechtzeitig und gründlich prüfen, ob es medizinisch und pflegerisch möglich ist, daß der sterbende Mensch in seiner vertrauten Umgebung - und im Kreis der Familie - bis zum letzten Atemzug gepflegt werden kann. Pflegedienste bieten entsprechende Hilfsmittel und Hilfestellungen. Es kommt aber auch auf Kraft und Bereitschaft der Angehörigen an, ob diese intensive Pflege und Berührung gelingen kann.
Unbedingt sollten sie Hausarzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen und um seinen ärztlichen Rat - insbesondere auch zu den Möglichkeiten einer ausreichenden ambulanten Schmerztherapie - fragen.
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Welche Menschen und Dienste können helfen, Menschen beim Sterben zu begleiten?
Zur medizinischen Versorgung - und insbesondere zur ausreichenden Schmerztherapie - wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an die Palleativstation im Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster.
Hilfe im pflegerischen Bereich bietet in Bad Bramstedt und Umgebung verschiedene Pflegedienste an. Bitte fragen Sie Ihren Hausarzt für Information über die verschieden Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Pflegeversicherung und um die Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes.
Wenn Sie eine seelsorgerliche Begleitung wünschen wenden Sie sich an ihren zuständigen Pastor / Pastorin. Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie gern im Krankenhaus oder zu Hause. Es ist selbstverständlich auch möglich, im Kreis der Familie das Abendmahl zu feiern.
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Wie kann ein Pastor / eine Pastorin Sterbende und ihre Angehörige begleiten?
Am Ende eines Lebens ergeben sich manchmal sehr intensive Gespräche. Sterbende machen die Erfahrung, daß sie ihr Leben bilanzieren möchten, Altes und Unbewältigtes noch bewältigen möchten. Manchmal möchten sie ein Ritual, das sie zum Loslassen und zum Sterben ermutigt, oft ist einfach Nähe und Trost ganz besonders wichtig.
Die Pastoren / die Pastorin unserer Kirchengemeinde haben eine Ausbildung in der Seelsorge und bieten Wegbegleitung an. Am Sterbebett können Gespräche geführt, Erinnerungen ausgetauscht, Lieder gesungen, Gebete gesprochen werden.
Der Pastor / die Pastorin feiert, wenn der sterbende Mensch oder dessen Angehörigen es wünschen, einen Gottesdienst am Sterbebett und teilt auch das Abendmahl aus.
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Ein Mensch muß sterben - wie kann ich mit der Frage nach der "Wahrheit" umgehen?
Oft verschlechtert sich die Lage eines sterbend Menschen Schritt für Schritt und die Einsicht in den unausweichlichen Tod ist für alle Beteiligten: den Sterbenden, die Angehörigen und Ärzte sehr schwer zu verarbeiten.
Dabei fällt es den Angehörigen manchmal schwer herauszufinden, wann dem Sterbenden Hoffnung gemacht werden kann und wann es für ein gelungenes Sterben hilfreich ist, offen über den Abschied zu sprechen. Hier ist vorsichtig herausfinden, wie weit der Sterbende Mensch selbst Wahrheit und Offenheit zuläßt. Unaufrichtigkeit und Sprachlosigkeit sind für alle Beteiligten in der Regel auf lange Zeit viel schwerer zu ertragen als offene Tränen und Traurigkeit.
Ein Merksatz kann helfen: "Alles, was ich am Krankenbett sage, soll wahr sein; aber ich muß nicht immer und sofort die ganze Wahrheit sagen"
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Der Todesfall - Was ist zu tun?
Zunächst einmal stehen alle Uhren still und es ist Zeit Abschied zu nehmen - in aller Ruhe und Würde. Bitten Sie für diesen Abschied - und für die ersten Formalitäten - eine lieben Menschen dazu, der ihnen zur Seite steht - wenn sie es mögen und können.
Zunächst muß ein Arzt - am besten der Hausarzt - verständigt werden. Dieser allein darf den Tod feststellen und den amtlichen Totenschein ausstellen. Dies kann frühestens zwei Stunden nach Eintritt des Todes geschehen. Sie müssen also den Arzt nicht sofort rufen, außer es besteht immer noch Hoffnung, daß der Arzt noch medizinische Hilfe leisten oder Linderung verschaffen kann.
Ist die Todesursache unklar muß der Arzt die Polizei benachrichtigen und diese untersucht, ob es sich in diesem Todesfall um die Folge einer Straftat handelt.
Ist die Leiche durch den Arzt oder die Polizei freigegeben, beauftragen Sie einen Bestatter, die Leiche in die Leichenhalle auf dem Friedhof zu überführen. Allerdings sollten sie wissen, daß der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Trauerhaus aufgebahrt verbleiben darf - vielleicht um im Kreise aller Lieben Abschied zu feiern. Wenn Sie es wünschen, kann auch der zuständige Pastor / die Pastorin am Sterbebett eine Aussegnung feiern.
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Welche Fragen sind mit dem Bestatter zu klären?
Im Gespräch mit dem Bestatter ist zu klären:
• die Bestattungsform
• der Termin der Trauerfeier (in Absprache mit dem Friedhof)
• die Auswahl des Sarges, der Sargwäsche, der Traueranzeige und der Trauerpost
• die amtlichen Formalitäten
• weitere rechtliche Fragen mit Versicherungen, Verträgen und Testamenten
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Welche Form der Bestattung kann gewählt werden?
Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht der Bestattung auf einem Friedhof.
Bei der Erdbestattung wird der Sarg unmittelbar nach der Trauerfeier gemeinsam mit allen Trauergästen zum Grab begleitet und dort in die Erde gelegt.
Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, findet meist eine Trauerfeier in Anwesenheit des Sarges statt. Anschließend bringt der Bestatter den Sarg in ein Krematorium. Die verbrannte Asche - von Sarg und Leichnam - wird ca. drei Wochen später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt.
Alle Arten von Grabstätten sind auf der Internetseite des Friedhofs genau beschrieben und erläutert.
Schließlich ist es auch möglich, die Urne in einer Seebestattung zu beerdigen.
Bei näheren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Friedhofsverwalter Herrn Kai Behnert, Tel. 04192 / 87 97 20.
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Wie sieht der Ablauf einer Trauerfeier aus?
Die Grundform einer Trauerfeier kann zum Beispiel folgenden Ablauf haben:
Orgelvorspiel (Instrumentalmusik)
Begrüßung und Eingangspsalm
Biblische Lesung aus dem Alten und Neuen Testament
Gebet
Musik oder Lied
Predigt
Lied oder Instrumentalmusik
Gebet
Aussegnung
Segen
Orgelnachspiel und Auszug zum Grab
Am Grab wird nach dem Absenken des Sarges oder der Urne in einem kleinen Ritus des Vater unser und der Segen gesprochen. Dann ist Gelegenheit für die Trauernden, persönlich am Grab Abschied zu nehmen. Oft werden Blumen oder mit einer Schaufel Erde in das Grab geworfen.
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Wann und wo kann die Trauerfeier stattfinden?
Als Termine für Trauerfeiern in unserer Gemeinde hat der Kirchenvorstand folgende Zeiten festgelegt:
Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils
10.00 Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr (und 14.30 Uhr nach Absprache)
Freitag um 10.00 Uhr, 11.30 Uhr und 13.00 Uhr
Andere Terminwünsche sind mit dem zuständigen Pastor abzusprechen.
Alle Trauerfeiern finden in der Gedächtniskapelle auf dem Friedhof in der Glückstädter Straße statt.
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Welche Musik kann beim Abschied helfen?
In der christlichen Tradition gibt es sehr viele alte und wenige neue Trauerlieder. Hier eine Auswahl:
EG 10 Mit Ernst, o Menschenkinder
EG 16 Die Nacht ist vorgedrungen
EG 65 Von guten Mächten wunderbar geborgen
EG 66 Jesus ist kommen, Grund ewiger Freude
EG 99 Christ ist erstanden
EG 124 Nun bitten wir den Heiligen Geist
EG 361 Befiehl du deine Wege
EG 372 Was Gott tut, das ist wohlgetan
EG 376 So nimm denn meine Hände
EG 396 Jesu, meine Freude
EG 398 In dir ist Freude in allem Leide
EG 518 Mitten wir im Leben sind
EG 529 Ich bin ein Gast auf Erden
EG 534 Herr lehre uns , daß wir sterben müssen
Die Musik ist neben dem gesprochenenWort ein wesentlicher Punkt der Trauerfeier. Sollten Sie besondere musikalische Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenmusiker Herrn Ulf Lauenroth (Tel. 04192 / 90 60 308).
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Können Kinder an der Trauerfeier teilnehmen?
Kinder haben ein großes Gespür für Stimmungen und Gefühle. Sie spüren sehr genau, wenn Eltern oder Verwandte traurig sind.
Auch sie machen Trauerprozesse durch, müssen loslassen lernen und brauchen Begleitung. Es ist daher sehr wichtig, daß sie von dem Abschiedsweg nicht ferngehalten werden, sondern behutsam und liebevoll in ihrer Trauer begleiten werden. Dazu kann auch die Teilnahme an der Trauerfeier und der Gang zum Grab gehören. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen sie ihren zuständigen Pastor / Pastorin um Hilfestellung und Rat.
Wenn die Kinder stark betroffen sind, hilft ihnen, etwas von sich selbst abgeben zu können, ein Geschenk ins Grab zu geben, ein Bild zum Abschied oder einen Brief.
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Welche Kosten kommen für eine Beerdigung von kirchlicher Seite auf die Angehörigen zu?
Für die kirchliche Trauerfeier, einschließlich der musikalischen Begleitung durch den / die Kirchenmusiker/in, werden keine Gebühren erhoben, da alle Kosten für die Trauerfeier über die Kirchensteuerzahlungen voll abgedeckt sind.
Gebühren werden allerdings von der Friedhofsverwaltung für den Erwerb des Nutzungsrechtes des Grabes, die Beisetzung und eventuell die jährliche Grabpflege erhoben. Die Höhe dieser Gebühren können Sie in der aktuellen Gebührensatzung auf nachlesen. Diese finden Sie auf der Internetseite des Friedhofs
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Kann ein Mensch, der keiner christlichen Kirche angehörte, mit einer evangelischen Trauerfeier beerdigt werden?
Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen maßgeblich. Wenn dieser aus der Kirche ausgetreten war, so ist in der Regel davon auszugehen, daß dieser keine kirchliche Trauerfeier wünschte. Diesen Wille gilt es, auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Wenn die Angehörigen trotzdem eine kirchliche Trauerfeier wünschen, so müssen sie sich an den zuständigen Pastor / Pastorin wenden. Diese/r entscheidet über das Anliegen in Rücksprache mit dem Propsten des Kirchenkreises Altholsteins.