Friedhof Bad Bramstedt Informationen

Sie wollen sich über unseren Friedhof informieren. Anlass hierfür kann sein, dass Sie Entscheidungen für die Bestattung eines Angehörigen treffen müssen, oder auch, dass Sie für sich selbst eine letzte Ruhestätte wählen wollen. Mit diesen Internetseiten möchten wir Ihnen bei diesen wichtigen Fragen Entscheidungshilfen geben. Verschiedene Arten von Gräbern werden Ihnen vorgestellt, die Karte kann Ihnen einen groben Überblick geben.

Der Bad Bramstedter Friedhof ist ein kirchlicher Friedhof. Jedoch können hier unabhängig von der Religionszugehörigkeit oder vom Wohnort Verstorbene bestattet werden. Im Plan unseres Friedhofs können Sie erkennen, dass er in verschiedene Bereiche, sogenannte Felder aufgeteilt ist.

Viele Teile des Friedhofes haben durch die Bäume den Charakter eines Parks oder eines Waldes, andere sind geprägt durch große Rasenflächen. Sie können wählen zwischen der Bestattung in einem Reihen- oder Wahlgrab. Es gibt ein Feld mit Reihengräbern und auch eines für die anonyme Urnenbestattung. Auf unserem Friedhof ist auch die Bestattung von "Kleinen Geburten" (Fehlgeburten) möglich. Damit können Familien angemessen Abschied nehmen. Betroffene Eltern können auf der Internetseite muschel Hilfe zu diesem Thema finden.
Bei der Auswahl eines Grabes haben Sie zunächst zwischen einem Wahl- oder Reihengrab zu entscheiden.

Bei Wahlgrabstellen haben Sie die Möglichkeit vieles selber zu gestalten. Sie können sowohl die Lage auf dem Friedhof als auch verschiedene Breiten, je nach Zahl der vorgesehenen Grabplätze bestimmen.
Familiengräber können mit Sarg- und Urnenbestattung belegt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliegezeit, die Ruhezeit, beträgt für Särge 25 Jahre und für Urnen 20 Jahre. Sie kann beliebig verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts eines Grabes verpflichten Sie sich zur Grabpflege. Diese können Sie auch in Auftrag geben, z.B. bei der Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann auch schon zu Lebzeiten erworben werden.

Bei den Rasengräbern handelt es sich um Wahlgräber, die entweder mit einem Sarg oder mit einer Urne belegt werden. Der Rasenschnitt für diese Gräber wird für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlt und von der Friedhofsverwaltung geleistet. Zusätzlich ist es auf diesen Grabstellen möglich, eine Gedenkplatte hinlegen zu lassen und auf einem begrenzten Platz Blumen zu pflanzen.

Urnenbestattungen unter dem Baum sind auf dem Friedhof auch möglich. Alle Baumgräber sind eine besondere Ruhestätte: zur Auswahl stehen junge und alte, hochgewachsene Bäume, die auch nach Ablauf der Ruhezeit ein sichtbares Zeichen und Andenken bleiben.
    Unter den Bäumen wächst ein vom Friedhof gepflegter Rasen, auf dem Sieden Ort für die Urne auswählen können. Als Erinnerung kann dort eine Gedenkplatte eingelegt werden.

Die Anonyme Bestattung ist auf unserem Friedhof nur als Urnenbestattung möglich. Hintergrund für die Entscheidung zu dieser Form der Bestattung ist oft, dass es keine Angehörigen gibt, die das Grab pflegen könnten. Gibt es Hinterbliebene, hat sich nach unserer Erfahrung die anonyme Bestattung oft als problematisch erwiesen, da es keinen individuellen Ort gibt, um z.B. Blumen abzulegen und der Verstorbenen zu gedenken.

Bei der Auswahl eines Grabes spielen verschiedene Dinge eine Rolle, auch die Frage nach Kosten und Pflege der Grabstelle. Doch diese Erwägungen sollten nicht allein im Vordergrund stehen, denn vor allem ist ein Grab Ort der Trauer für Hinterbliebene und ist hilfreich bei der Bewältigung des Verlustes. Auch die Pflege eines Grabes ist nach unserer Erfahrung für Hinterbliebene oft weniger eine Last als eine Hilfe beim Umgang mit der Trauer. Durch Friedhofsbesuche und Grabpflege haben Sie die Möglichkeit, Verbundenheit über den Tod hinaus zu zeigen.

Sicherlich können diese Informationen nur einen Überblick geben und kein Gespräch ersetzen. Deshalb beraten wir sie gern persönlich.

Ihre Friedhofsverwaltung

Glückstädter Str. 20
24576 Bad Bramstedt
Tel.: 04192 / 87 97 20
Fax: 04192 / 87 97 10

Hier gibt es das Formular für die Grabmahlgenehmigung zum Download

Änderungssatzung der der Friedhofsgebührensatzung NEU, gültig ab Juni 2024 (PDF | 0.13 MB)