Damit Ihre Enkelkinder auch übermorgen noch eine mitreißende Kinder- und Jugendarbeit an unserer Kirche erleben können!
Dies ist eins unserer Stiftungsziele.
Bestimmen Sie mit Ihrem Beitrag zur Stiftung, was Ihnen für die Zukunft unserer Kirche besonders am Herzen liegt:
• die Jugend,
• die Musik,
• die Gebäude,
• die Seniorenarbeit.
Wir freuen uns, dass die
„Stiftung Aufwind an der Maria-Magdalenen-Kirche Bad Bramstedt“
nun endlich mit Beginn des Jahres 2012 starten kann.
Es hat sehr lange gedauert, weil die unterschiedlichsten Instanzen an der Satzung mitgearbeitet haben: der Verein Aufwind, Kirchenkreis, Finanzamt und Kirchenvorstand.
Ist der Verein Aufwind jetzt überflüssig?
Nein, wir möchten Sie herzlich bitten uns treu zu bleiben. Wir brauchen Ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin dringend für die bekannten Förderziele.
Die Stiftung Aufwind hat eine Geldsumme zur Verfügung gestellt bekommen. Aus den anfallenden Zinsen kann der Verein Aufwind vielleicht noch größere finanzielle Belastungen übernehmen. Wir tragen regelmäßig einen Teil der Gehaltskosten der beiden Diakone, damit wir nicht gezwungen werden, sie mit einer zweiten Gemeinde zu teilen.
Warum eine Stiftung Aufwind?
Die Mitgliederzahl des Vereins Aufwind ist leicht rückläufig; leider gelingt es nur selten, neue Mitglieder zu gewinnen. Um zukünftig und dauerhaft dem Förderziel nachkommen zu können, ist die nichtselbständige Stiftung gegründet worden.
Wer ist im Vorstand der Stiftung Aufwind?
Die Stiftung wird von drei gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstands und den beiden Vorsitzenden des Vereins Aufwind verwaltet.
Ist die Stiftung Aufwind gemeinnützig?
Ja, die Satzung ist vom Finanzamt Segeberg kontrolliert worden. Regelmäßig werden in den nächsten Jahren die Sitzungsprotokolle und die Rechenschaftsberichte angefordert und die Gemeinnützigkeit bestätigt, wie bei einem normalen Verein.
Sie können über Ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung erhalten.
Was sind die Förderziele der Stiftung Aufwind?
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• Finanzielle Unterstützung zu Erhalt und Förderung in erster Linie der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde, aber auch der Kirchenmusik und Förderung des geistlichen Lebens an der Maria-Magdalenen-Kirche Bad Bramstedt.
• Finanzielle Zuschüsse zum Erhalt der gemeindlichen Einrichtungen und Gebäude der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Bramstedt.
• Finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 der Abgabenordnung.
Meine Enkelkinder sind begeistert im Posaunenchor engagiert, kann ich das fördern?
Dafür ist die Stiftung Aufwind auch gegründet worden.
Wenn Sie eine größere Summe spenden, dann werden die Zinserlöse in allen folgenden Jahren in Ihrem Sinne zweckgebunden eingesetzt, z.B. für die Anschaffung von Instrumenten oder Noten.
Sie sehen unter den Förderzielen verschiedene Zwecke, die den Stiftungszweck beschreiben. Genauso könnte auch der Erhalt der Kirche gezielt durch eine Zustiftung unterstützt werden.
Kann ich die Stiftung Aufwind als Erben einsetzen?
Ein solches Verfahren würde unsere Aufgabe besonders unterstützen. Denkbar ist die Übernahme der Erbschaft durch die Stiftung. Durch ein solches Verfahren wird der sogenannte Stiftungsstock anwachsen. Unsere Fördermöglichkeiten werden durch Ihre Hilfe dann vielfältiger. Sie bestimmen, ob diese Zustiftung unter Ihrem Namen geführt wird, ob durch die zukünftigen Zinserträge bestimmte Förderziele bedacht werden sollen. Förderziele könnten die Jugendarbeit, die Kirchenmusik, die Renovierung der Kirche und die Unterstützung der Seniorenarbeit sein.
Ist das angelegte Geld sicher?
Der Startbetrag des Stiftungsvermögens wird von der Nordkirche über den Finanzpool der Zentralkasse angelegt. Hierdurch sind in der Regel mehr als die marktüblichen Zinsen zu erwirtschaften. Bei der Anlage der Mittel durch einen Anlageausschuss werden die Ausführungsbestimmungen für Geldanlagen der Nordkirche beachtet.
Wer ist verantwortlich für die Stiftung Aufwind?
Am Beginn stand die Idee von Pastor Bernd Hofmann. Mit Horst Knickrehm, Rechtsanwalt Gert-Volker Brandt und Prof. Dr. Klaus Kramer wurde eine Stiftungssatzung erarbeitet, dann mehrfach im Kirchenkreis in Neumünster und in der Verwaltung der NEK in Kiel überarbeitet.
Die Bankverbindung der Stiftung lautet: DE21 5206 0410 0106 5065 00
Wen kann ich für weitere Fragen ansprechen?
Die gewählten Mitglieder des Stiftungsvorstands: Pastor Bernd Hofmann, Dorthe Koppelin und Cornelia Schönau-Sawade aus dem Kirchengemeinderat sowie Dirk Jessen und Prof. Dr. Klaus Kramer aus dem Vorstand des Fördervereins Aufwind.
Bericht über die Förderung:
Seit 2013 kann der Stiftungsvorstand über Anträge entscheiden.
Folgende Projekte / Aktionen wurden durch die Stiftung unterstützt:
-die Fotoausstellung „Mein Bild vom Alter“
-der Kauf der Jurte für die Pfadfinder
-die Tagungskosten für die Kindergottesdienstgruppe
-der Kauf eines Kleinbus für eine Kindertagesstätte (Kita) zum Transport der Kinder zum Waldkindergarten
- die Tagestour einer Kita nach Todesfelde
- für die Außenbereichen der Kitas der Maria-Magdalenen-Kirche Bad Bramstedt Holzpferde, Schaukelgestelle, Sonnenschutzanlagen, Turngeräte, Klettergerüste, Kinderspielhäuser und ein Bauwagen
Die Liste ist lang, Wünsche, die über den Haushaltsplan hinausgehen, gibt es jedes Jahr wieder. Sie können auch erfüllt werden.
Das Ziel der Stiftung konnte erreicht werden, das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Für den Stiftungsvorstand Dr. Klaus Kramer
Stiftung Aufwind an der Maria-Magdalenen-Kirche Bad Bramstedt
Vorstand:
Dirk Jessen
Klaus Kramer
Jochen Baumann-Schölzke
Petra Fenske
Gerlinde Malessa
24576 Bad Bramstedt, Glückstädter Str. 20,
Empfänger: Kirchengemeinde Bad Bramstedt
IBAN:
DE45 5206 0410 2006 4634 01
Verwendungszweck: Stiftung Aufwind